Rürup-Rente für Freiberufler
Die Rürup-Rente für Freiberufler ist gedacht, damit sie einen Anreiz bekommen, etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun. Es gibt hierbei aber keine staatlichen Zulagen, wie das bei der Riester-Rente der Fall ist, die Förderung findet einzig über steuerliche Vorteile statt. Der Sparer kann also einen Teil seiner Beiträge, die er für die Rürup-Rente aufbringt, von der Steuer absetzen. 60 Prozent der Beiträge können derzeit geltend gemacht werden. Für alleinstehende Freiberufler sind das bis zu 12.000 Euro, für Verheiratete fällt das Doppelte an. Dieser Betrag steigt von Jahr zu Jahr, bis dann im Jahr 2025 100 Prozent der Beiträge absetzbar sind. Höchstens 20.000 bzw. 40.000 Euro können dann bei der Steuer angegeben werden. Steuern müssen auf die Ersparnisse noch nicht gezahlt werden, sie fallen erst bei Auszahlung der Rente an.
In erster Linie richtet sich die Rürup-Rente an Freiberufler, die nicht pflichtversichert in der Rentenversicherung sind. Die Riester-Rente kommt für sie nicht in Frage, auch die betriebliche Altersvorsorge gibt es nicht.
Doch die Rürup-Rente kommt nicht für jeden Freiberufler in Frage.
Wichtig ist hier die Rendite, denn sie bestimmt, ob die Förderung lohnend ist oder nicht. Es muss auf die Höhe der Beiträge geachtet werden, außerdem auf die Höhe der sonstigen Vorsorgeaufwendungen, es kommt auf die Laufzeit des Vertrages an sowie auf den persönlichen Steuersatz. Diese Punkte bestimmen, ob die Rürup-Rente lohnen ist oder nicht.
Lohnt sich die Rürup-Rente (Basisrente) für Sie?
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Vor allem ältere Freiberufler profitieren von der
Rürup-Rente,
wenn sie nur noch wenige Jahre bis zur Rente hinter sich bringen müssen und wenn die Vorsorgeaufwendungen nicht über 2400 Euro pro Jahr liegen.
Übersteigt die Vorsorge diesen Betrag und wird das bei der Steuer angegeben, können weniger Beiträge für die Rürup-Rente-Beiträge angesetzt werden. Die Rendite wird kleiner. Die Rürup-Rente lohnt sich allerdings nur selten, denn häufig werden mindestens 4000 Euro im Jahr für die Kranken- und Pflegeversicherung ausgegeben, hinzu kommen die übrigen Vorsorgeaufwendungen. Der höchstmögliche Abzugsbetrag liegt bei 5069 Euro.
Ein Freiberufler sollte daher keine Rürup Rente abschließen, wenn er den genannten maximalen Abzugsbetrag im Jahr voll ausschöpft. Eine private Rentenversicherung ist hier die bessere Wahl. Gut ist die Rürup-Rente hingegen, wenn der Freiberufler weniger als 2400 Euro pro Jahr für die eigene Vorsorge ausgibt. Ist der Ehepartner versicherungspflichtig, dann kann auch eine Riester-Versicherung abgeschlossen werden, die höhere Renditen bringt.













