Was ändert sich bei der staatlich geförderten Rürup Rente (Basisrente) 2012?
Wie bei der staatlich geförderten Riester-Rente ist es auch bei der Basisrente wichtig, den frühesten Auszahlungsbeginn mit dem 62. Lebensjahr in Kauf zu nehmen, falls man seine Basisrente erst im Jahr 2012 beantragt.
Wer schon mit dem vollendeten 60. Lebensjahr Anspruch auf die Basisrente erheben will, sollte die Basisrente noch in diesem Jahr abschließen. Die bestehenden Basisrentenverträge haben dann einen Bestandsschutz.
Ab 2012 gibt es eine Erhöhung des möglichen Sonderausgabenabzuges. Er beträgt dann 74 Prozent und bezieht sich auf die für die Basisrente geleisteten Beiträge. Für Verheiratete beträgt der Beitrag für die maximale Förderung aber immer noch 40.000 Euro, abzüglich der geleisteten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Ab 2012 gibt es eine Erhöhung des möglichen Sonderausgabenabzuges. Er beträgt dann 74 Prozent und bezieht sich auf die für die Basisrente geleisteten Beiträge. Für Verheiratete beträgt der Beitrag für die maximale Förderung aber immer noch 40.000 Euro, abzüglich der geleisteten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung.


