Ausstehende Zertifizierungen der Rürup-Rente bringt Steuervorteile
Wer in die Rürup-Rente einzahlt, könnte in der letzten Zeit Post von seinem Versicherungsanbieter bekommen haben. Denn spätestens bis Ende 2010 muss auch diese Rente zertifiziert sein. Einige Versicherer mussten die Verträge umschreiben und warten noch auf die Bestätigung der Kunden. Doch warum ist die Unterschrift so wichtig? Wer bisher versäumt hat, der Zertifizierung zuzustimmen, bringt sich um den Steuervorteil, der sich durch die Altersvorsorge ergibt. Dieses Versäumnis gilt es, so schnell wie möglich nachzuholen. Denn die Frist läuft ab und bald müssen alle Verträge einem zertifizierten Muster unterliegen. Die mit dem Versicherer getroffenen Vereinbarungen und Sparpläne müssen von dem Bundeszentralamt für Steuern genehmigt werden. Das gilt nicht nur für Verträge, die in Zukunft abgeschlossen werden, sondern auch für Alt-Verträge. Die Zertifizierung ist damit auch rückwirkend.
Frist wird noch bis Ende des Jahres verlängert
Die Umstellungsfrist ging eigentlich nur bis zu dem 30. Juni dieses Jahres. Da aber einige Kunden den Änderungen noch nicht zugestimmt haben, wurde die Frist auf den 31. Dezember 2011 verlängert. Das ist eine gute Nachricht für alle Selbstständigen und Freiberufler, die einen älteren Rürup-Vertrag haben. Denn durch die Zustimmung zur Umstellung des Vertrags können Sie Rentenbeiträge weiterhin für das gesamte Jahr 2010 geltend machen. Allerdings entfällt der Steuervorteil für die Sonderausgaben, wenn der Zertifizierung der Basisrente nicht zugestimmt wird.
Welche Vertragsinhalte betrifft die Umstellung?
Rürup-Sparer sollten sich bei Ihrem Versicherungsvermittler über die einzelnen Details der Umstellung informieren. Denn unter Umständen kommen Leistungseinschränkungen auf sie zu. Allerdings gelten diese Verschlechterungen nur für bestimmte Verträge, beispielsweise bei einer Rürup-Rente mit einer zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Zertifizierung beinhaltet nämlich eine Orientierung der Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung. Wer darüber hinaus noch weitere Zahlungen für eine sogenannte „Soforthilfe“ getätigt hat, muss diese nun streichen, denn die Zertifizierung gilt nur für Verträge ohne diese Extrazahlungen. Der Bund der Versicherten weist allerdings darauf hin, dass in einem solchen Fall unbedingt die Beiträge für die Basisrente sinken müssen.
Welche Bedingungen bleiben nach der Umstellung?
Abgesehen von den wenigen Leistungseinschränkungen bleiben viele Bedingungen für die Rürup-Rente bestehen. Dazu gehört unter anderem, dass die Versicherungssumme lediglich als Leibrente ausgezahlt werden kann und nur der Versicherte als Empfänger infrage kommt. Die Ansprüche aus der Basisrente lassen sich weder vererben, noch beleihen, veräußern oder auf andere Art zu Geld machen. Durch die Änderungen für 2012 wird die Rente bei neuen Verträgen frühestens mit dem 62. Lebensjahr ausgezahlt, für frühere Verträge gilt noch das 60. Lebensjahr für die frühestmögliche Auszahlung.
Was sagt die Zertifizierung aus?
Bei der Zertifizierung handelt es sich im Grunde genommen nur um eine Kontrolle der Voraussetzungen an die Form des Rentenvertrags. Das heißt aber noch lange nicht, dass damit ein Gütesiegel ausgesprochen wird. Ob der Vertrag wirklich wirtschaftlich tragfähig ist und welche Leistungen der Versicherer tatsächlich übernehmen kann, ist kein Gegenstand der staatlichen Prüfung. Hier hilft nur ein unabhängiger Vergleich der Versicherungsunternehmen.
Vorteile der Zertifizierung
Bei der nächsten Steuererklärung zeigen sich die Vorteile der Zertifizierung. Die Rürup-Sparer brauchen nun nicht mehr Jahr für Jahr alle Belege der Einzahlung einreichen, sondern überlassen diese Arbeit dem Anbieter, der die Daten direkt an das Finanzamt übergibt.


