Rürup-Rente, was ändert sich 2011?
Vorsorge mit Steuerbonus!
Ab dem 01.01.2011 steigt die steuerliche Abzugsfähigkeit auf 72%. Seit der Einführung der Rürup Rente im Jahr 2005 erhöht sich der Sonderausgabenabzug um weitere 2 Prozentpunkte. Geleistete Beitragszahlungen können demnach im Jahr 2025 zu 100% steuerlich geltend gemacht werden. Wer schon vor dem Jahr 2011 einen Rürupvertrag abgeschlossen hat, profitiert von dieser Erhöhung in vollem Umfang.
Für das Jahr 2011 bedeutet das beispielsweise bei einem Jahresbeitrag von 20.000 € und einem Grenzsteuersatz von 48 % für Ledige einen Steuervorteil von 6.912,00 € und für Verheiratete von 13.824,00 € pro Jahr.


