Steuervorteile bei der Lebensversicherung
Wer im Jahr 2012 eine Lebensversicherung abschließt, darf damit rechnen, dass nur die Hälfte zur Versteuerung angerechnet wird, wenn sie nach dem vollendeten 62. Lebensjahr ausgezahlt wird. Wichtig ist auch, dass die Versicherung schon seit mindestens 12 Jahren besteht. Vorsorgesparer können diesen Steuervorteil für das vollendete 60. Lebensjahr noch geltend machen, wenn Sie die Lebensversicherung noch in diesem Jahr abschließen.Sonderausgabenabzug: Welche Zahlen gelten für Paare und Alleinstehende?
Alleinstehende können bei der Basisrente bis zu 14.800 Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen.Voraussetzung: ist allerdings, dass dabei ein Beitrag von 20.000 Euro für die maximale Förderung eingezahlt wird. Der steuerlich absetzbare Betrag von 14.800 € für 2012 entspricht somit 74 Prozent. Das ist besonders für Selbstständige interessant, die sonst keine staatlich geförderte Altersvorsorge betreiben können.
Bei verheirateten Paaren gelten die doppelten Beiträge, sie können also 29.600 Euro als Sonderausgaben angeben, falls sie den Betrag von 40.000€ investiert haben. Welcher maximal geförderte Beitrag für Sie gilt, wurde bereits in dem Abschnitt zu den Veränderungen bei der Basisrente beschrieben.
Mehr Informationen zu den Änderungen erhalten Sie von unabhängigen Versicherungsberatern und Makler sowie dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).


