PKV und die Unisex-Tarife
Bestands- und Neukunden aus den Reihen der privaten Krankenversicherung werden sich in den kommenden Jahren auf einige Veränderungen einstellen müssen. Denn die private Krankenversicherung muss nach einem Urteil des EuGH bis 21. Dezember 2012 sogenannte Unisex-Tarife einführen. Was steckt dahinter? Und wie werden sich die neuen Tarife auf die PKV auswirken?Unisex-Tarife in der PKV
Bislang beruhten die Berechnungen für den Beitrag in vielen Versicherungsbereichen auf individuellen Merkmalen. Dazu gehörte auch das Geschlecht. Da aufgrund von Schwangerschaft usw. Frauen in den Augen der Versicherer ein höheres Kostenrisiko darstellen, mussten sie in der Vergangenheit tiefer in die Tasche für die private Krankenversicherung greifen. Gleiches galt übrigens auch für private Rentenversicherungen o. Ä. Mit dem Urteil des EuGH (AZ.: C-236/09) sieht dies in Zukunft anders aus.
Den in den Augen der Richter verstößt dieser Unterschied zwischen den Geschlechtern gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Mit dem Urteil zu den Unisex-Tarifen müssen die Versicherer nun Tarife einführen, die zwischen den Geschlechtern keinen pauschalen Unterschied mehr machen. Die Folgen: Gerade Männer, die bislang als Profiteure dieser „Ungleichbehandlung“ galten, werden nach Einführung der Unisex-Tarife tiefer in die Tasche greifen müssen. Hier werden sich die Beiträge nach Ansicht vieler Experten verteuern.
Versicherer kritisieren EuGH-Urteil
Kein Wunder, dass die Versicherer das Urteil des EuGH verurteilen und kritisieren. Schließlich sehen sie es als Eingriff in die Grundfesten der Versicherungsbranche. Und bangen um Neukunden. Denn je weiter die Beiträge in der privaten Krankenversicherung vor dem Hintergrund der Unisex-Tarife angehoben werden müssen, umso geringer deren Anziehungskraft auf Neukunden. Für Frauen dürften die Unisex-Tarife dagegen das richtige Signal sein.
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