Europäischen Gerichtshof:
Private Krankenversicherung
Der Europäischen Gerichtshof hat im Bezug auf Unisex-Tarifen (Rechtssache C-236/09) eine Entscheidung gesprochen. Ab Ende 2012 sind alle deutschen privaten Krankenversicherungen dazu verpflichtet, diese Tarife anzubieten.Somit sollen Diskriminierungsvorwürfe, im Sinne des AGG aus dem Weg geräumt werden. Peter Schwark, Geschäftsführer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnte:
die Beitragsgerechtigkeit gehe verloren.Vor einen Wechsel solten Sie in jeden Fall, einen neutralen Vergleich zur Privaten Krankenversicherung einholen.
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