PKV zum 30.09 wechseln
Ein Wechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherung oder von der Gesetzlichen KV zu einer Privaten Krankenversicherung kann durchaus sinnvoll sein und eine Verbesserung in Sachen Preis (Beitrag) und Leistung bedeuten.Meist ist ein Wechsel zum 01.01. eines neuen Kalenderjahres möglich.
Beim PKV Altversicherer muss dann allerdings bis zum 30.09 des laufenden Jahres gekündigt werden. Dies sollte man allerdings erst tun, wenn man die Annahmeerklärung des neuen in den Händen hält. Informieren Sie sich jetzt über einen PKV Wechsel und machen Sie einen PKV Vergleich, um zu sehen, ob sich ein Wechsel wirklich lohnt.
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Für Arbeiter, Angestellte (oberhalb der Versicherungspflicht Entgeltgrenze), alle Beamte und Gewerbetreibende, Selbständigen sowie Freiberufler haben wir im Bereich, der Private Krankenversicherung bundesweit u.a. folgende Anbieter im Vergleich:
Allianz, Axa, Barmenia, Bayerische Beamten Krankenkasse, Continentale, DBV, DKV, Deutscher Ring, Gothaer, Hanse Merkur, Hallesche Nationale, Inter, Münchner Verein, Nürnberger, Signal, SDK, Union, Victoria, Württembergische etc.














