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Die Qual der Wahl: private oder gesetzliche Krankenversicherungen?
Angesichts der Meldungen über immer höhere Zuzahlungen bei immer niedrigerem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen, gepaart mit der Diskussion um eine Zwei-Klassen-Medizin, stellen sich viele Menschen die Frage, ob sie ihre Krankenversicherung wechseln sollten. Grundsätzlich können Sie sich privat versichern, wenn Sie selbstständig, Freiberufler oder Beamter sind oder aber Ihr Jahresbruttoeinkommen in den letzten drei Jahren die so genannte Versicherungspflichtgrenze von derzeit 50.850,00 € jährlich bzw. 4.237,00 € monatlich bei zwölf Monatsgehältern überschritten hat. Diese Möglichkeit ergreifen 43 Prozent der Personen dieser Einkommensschicht.Ein verlockender Vorteil der PKV besteht darin, dass der privat versicherte Kunde seinen für ihn maßgeschneiderten Leistungsumfang bei der Versicherung wählen kann. Je nach Tarif kann er sich den Arzt oder das Krankenhaus frei aussuchen und im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung untergebracht werden. Es können die Kosten für Zahnersatz, Inlays, Kronen, kieferorthopädische Maßnahmen, Sehhilfe, Heilpraktiker, Heil- und Hilfsmittel, Krankenwagen oder alternative Heilmethoden bzw. nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel vollständig übernommen werden. Die Kosten für hochwertige Materialien werden von der privaten Krankenkasse ebenso übernommen wie diejenigen für eine halbjährliche professionelle Zahnpflege. Der Krankenschutz gilt europaweit, in den restlichen Teilen der Welt bis zu zwei Monate, wobei die Kosten für den Rücktransport übernommen werden. Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse bekommen diese Sonderleistungen nur, sofern die jeweilige Kasse diese anbietet. Oft haben die gesetzlichen Versicherungen die eine oder andere Zusatzleistung als „Appetithäppchen“ im Angebot, aber in den seltensten Fällen gehen die Leistungen darüber hinaus.
Bezahlung der Leistungen
Unterschiedlich ist auch die Bezahlung der Leistungen. Gesetzlich Versicherte müssen sich nicht um Rechnungen kümmern, da der Arzt die erbrachten Leistungen direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Privat Versicherte rechnen selbst mit dem Arzt ab und reichen die Rechnungen bei ihrem Versicherer ein. Verweigert die private Versicherung zunächst die Übernahme der Kosten, so muss bis zur Klärung des Sachverhaltes in Vorleistung getreten werden.
Für Arbeiter, Angestellte (oberhalb der Versicherungspflicht Entgeltgrenze), alle Beamte und Gewerbetreibende, Selbständigen sowie Freiberufler haben wir im Bereich, der Private Krankenversicherung bundesweit u.a. folgende Anbieter im Vergleich:
Allianz, Axa, Barmenia, Bayerische Beamten Krankenkasse, Continentale, DBV, DKV, Deutscher Ring, Gothaer, Hanse Merkur, Hallesche Nationale, Inter, Münchner Verein, Nürnberger, Signal, SDK, Union, Victoria, Württembergische etc.













