Die Öltankhaftpflichtversicherung,
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Die (Öltank) Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung,
schützt vor den Ansprüchen Dritter, wenn der Öltank "leckt".
Die Leistungen im Einzelnen:
- Prüfung der Haftpflicht,
- Befriedigung begründeter Ansprüche,
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
Warum benötigt man eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für den Öltank?
Der Gesetzgeber hat dem Öltankbesitzer eine besonders strenge Haftung auferlegt, eine Haftung ohne Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt. Der Öltankbesitzer haftet also auch dann, wenn andere, z.B. der Tankhersteller, der Installateur, das Abfüllunternehmen den Schaden verursacht haben. Die sog. Gefährdungshaftung. Die Besonderheit von Ölschäden sind, dass sie hohe Ersatzleistungen nach sich ziehen. Schäden unter 10.000 EUR sind kaum denkbar. Auch bei einer Garantieerklärung vom Tankhersteller ist eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung notwendig.
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