Die Haus- und Grundbesitzerhaft,
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Warum benötigt man eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung?
Jedem Inhaber von Grund und Boden - sei es mit oder ohne Bebauung - ist vom Gesetzgeber die Verpflichtung auferlegt worden, seinen Besitz in sicherem für andere Personen ungefährlichen Zustand zu halten (Verkehrssicherungspflicht). Diese erstreckt sich auf alle Teile von Haus und Grundstück, die anderen zugänglich sind.
Zu der Verkehrssicherungspflicht zählen unter anderen:
Unsere Empfehlung: Zu der Verkehrssicherungspflicht zählen unter anderen:
- Wege, Gänge, Treppen, Türen, Flure, Vorplätze, Aufzüge, usw.
Der Besitzer hat für die Instandhaltung, Reinigung, Beleuchtung und auch für die Beseitigung von Gefahrenquellen, wie z.B. Nässe und Glätte zu sorgen.
Wann nun derartige Schäden über die Privat-Haftpflichtversicherung und wann über eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, können Sie gern bei uns erfragen.
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