Wer kann die
betriebliche Altersvorsorge nutzen?
Jeder Arbeitnehmer hat - sofern dies sein Tarifvertrag zulässt - einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (Betriebsrentengesetz, Paragraf 1a Betriebsrentengesetz).
Danach muss der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine Versorgung in Form einer Rente oder Kapitalleistung gewähren, sofern dieser bereit ist, dafür im Gegenzug auf einen Teil seines Gehalts zu verzichten. Die Teilnahme an einer solchen durch den Arbeitnehmer finanzierten aber über den Betrieb organisierten Altersvorsorge ist jedoch für den Mitarbeiter freiwillig.
Der Arbeitgeber überweist dann die Beiträge an den Versorgungsträger, zum Beispiel in eine Pensionskasse oder Direktversicherung. Diese verwaltet den Vorsorgevertrag und zahlt später üblicherweise auch die Leistung an den Rentner aus.
Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge !
Bei einer Entgeltumwandlung übernimmt der Arbeitnehmer die (Mit-) Finanzierung der Betriebsrente. Im Prinzip wird ein Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente umwandelt. Konkret funktioniert das so: Der Beschäftigte verzichtet gegenüber dem Arbeitgeber auf Teile des vereinbarten, künftig zu zahlenden Arbeitsentgelts.
Der Arbeitgeber wandelt dieses Geld z.B. mit Hilfe der Direktversicherung oder einer Pensionskasse steuerfrei für den Mitarbeiter in eine Betriebsrente um. Die Entgeltumwandlung ist daher eine aufgeschobene Vergütung.
Hierbei fallen in der Regel auf abgeführte Beiträge keine Lohnsteuern und keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Für Betriebsrentenzusagen aus Entgeltumwandlung gelten einige Sonderregeln: Sie sind sofort unverfallbar (Unverfallbarkeit), sie können nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (mit eigenen Beiträgen) fortgeführt oder das angesparte Versorgungskapital kann mit zu einem (Portabilität) anderen Arbeitgeber genommen werden, sofern dieser zustimmt.
Die Auszahlungen zum Rentenbeginn können als Rentenzahlung oder Alternativ auch als Kapitalabfindung gezahlt werden.
Fazit:
Es gibt eine Vielzahl von Anbietern und günstigen Angeboten. Onlinerechner funktionieren nur dann, wenn Sie sich mit den Angaben auskennen und Ihren Bedarf genau kennen.
Sie erhalten durch die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme einen ersten Überblick per kostenfreien und unverbindlichen Vergleich. Darin enthalten sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Produktanbieter und deren Bedingungswerken.
Denn eine gute Versicherungsberatung gleicht nicht schnell gekauften Socken, sondern eher einem maßgeschneiderten Anzug
Jeder Arbeitnehmer hat - sofern dies sein Tarifvertrag zulässt - einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (Betriebsrentengesetz, Paragraf 1a Betriebsrentengesetz).
Danach muss der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine Versorgung in Form einer Rente oder Kapitalleistung gewähren, sofern dieser bereit ist, dafür im Gegenzug auf einen Teil seines Gehalts zu verzichten. Die Teilnahme an einer solchen durch den Arbeitnehmer finanzierten aber über den Betrieb organisierten Altersvorsorge ist jedoch für den Mitarbeiter freiwillig.
Der Arbeitgeber überweist dann die Beiträge an den Versorgungsträger, zum Beispiel in eine Pensionskasse oder Direktversicherung. Diese verwaltet den Vorsorgevertrag und zahlt später üblicherweise auch die Leistung an den Rentner aus.
Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge !
Bei einer Entgeltumwandlung übernimmt der Arbeitnehmer die (Mit-) Finanzierung der Betriebsrente. Im Prinzip wird ein Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente umwandelt. Konkret funktioniert das so: Der Beschäftigte verzichtet gegenüber dem Arbeitgeber auf Teile des vereinbarten, künftig zu zahlenden Arbeitsentgelts.
Der Arbeitgeber wandelt dieses Geld z.B. mit Hilfe der Direktversicherung oder einer Pensionskasse steuerfrei für den Mitarbeiter in eine Betriebsrente um. Die Entgeltumwandlung ist daher eine aufgeschobene Vergütung.
Hierbei fallen in der Regel auf abgeführte Beiträge keine Lohnsteuern und keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Für Betriebsrentenzusagen aus Entgeltumwandlung gelten einige Sonderregeln: Sie sind sofort unverfallbar (Unverfallbarkeit), sie können nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (mit eigenen Beiträgen) fortgeführt oder das angesparte Versorgungskapital kann mit zu einem (Portabilität) anderen Arbeitgeber genommen werden, sofern dieser zustimmt.
Die Auszahlungen zum Rentenbeginn können als Rentenzahlung oder Alternativ auch als Kapitalabfindung gezahlt werden.
Fazit:
Es gibt eine Vielzahl von Anbietern und günstigen Angeboten. Onlinerechner funktionieren nur dann, wenn Sie sich mit den Angaben auskennen und Ihren Bedarf genau kennen.
Sie erhalten durch die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme einen ersten Überblick per kostenfreien und unverbindlichen Vergleich. Darin enthalten sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Produktanbieter und deren Bedingungswerken.
Denn eine gute Versicherungsberatung gleicht nicht schnell gekauften Socken, sondern eher einem maßgeschneiderten Anzug


